AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


RETENCON AG, Freystrasse 4, D-80802 München


I. Allgemeines


1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RETENCON AG gelten gegenüber einer Person (Vertragspartner), die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) und juristischen Personen.


2. Allen Leistungen der RETENCON AG liegen ausschließlich diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt und gelten als widersprochen. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vertragspartners zustande.


3. Liegen der schriftlichen Auftragsbestätigung gesonderte AGB bei, so gelten diese AGB vorrangig.


4. Die RETENCON AG behält sich an allen Unterlagen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung der RETENCON AG zugänglich gemacht werden. Die RETENCON AG verpflichtet sich, vom Vertragspartner als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.


5. Externe Dienstleister/ Unternehmen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.



II. Leistungsumfang


1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Vertragspartner und der RETENCON AG im Einzelnen festgelegt. Die Angebote der RETENCON AG sind freibleibend und unverbindlich.


2. Die Gesellschaft wird auf Basis eines vom Vertragspartner bestätigten Auftrags oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind.


3. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Leistungserstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.


4. Soweit zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Ort der Leistungserbringung der Standort der RETENCON AG oder seiner Vertragspartner. Auf Wunsch des Kunden erbringt RETENCON AG die vereinbarten Leistungen auch in dessen oder anderen Räumen.


5. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Partner der RETENCON AG gebunden. Die RETENCON AG kann eine andere als die vereinbarte Person oder Partner zur Erbringung der Leistung entsenden.



III. Absagen und Widerrufsrecht


Die Beauftragung zur Durchführung einer Standortbestimmung, einer psychischen Gefährdungsbeurteilung oder zur Durchführung eines Inhouse-Trainings oder jeglichen anderen Workshopformats hat durch den Kunden schriftlich auf Basis des entsprechenden Angebots zu erfolgen. Ein Rücktritt von der Beauftragung ist kostenfrei bis zu 14 Tage nach Auftragserteilung durch schriftliche Kündigung möglich. Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, hat der Kunde die bereits entstandenen und die durch den Einsatz von vergebenen Beraterzeiten noch entstehenden Kosten zu tragen. Ansprüche und Stornokosten Dritter (Übernachtungskosten o.ä.) sind dabei in voller Höhe vom Vertragspartner zu tragen.


Die erfolgte Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der RETENCON AG ist verbindlich. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist kostenfrei bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsdurchführung durch schriftlichen Widerruf möglich. Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, wird die aufgerufene Veranstaltungsgebühr in voller Höhe fällig.


IV. Preise und Zahlung


1. Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif (Einzelauftrag). Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland in der jeweilig geltenden gesetzlichen Höhe hinzu.


2. Die Zahlung der Rechnung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bargeldlos auf das Geschäftskonto der RETENCON AG mit dem vereinbarten Zahlungsziel (14 Tage) so zu erfolgen, dass der RETENCON AG jedoch der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die RETENCON AG über den Betrag verfügt.


3. Leistet der Vertragspartner innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum nicht, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist RETENCON AG berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB in Rechnung zu stellen.


4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


5. Die RETENCON AG ist berechtigt, monatliche Teilrechnungen zu stellen.


6. Bei Erteilung von Aufträgen setzt die RETENCON AG die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden voraus. Treten beim Kunden Ereignisse ein, die sachlich begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit und seiner Zahlungsfähigkeit rechtfertigen, oder werden der RETENCON AG seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigte Umstände erst nach Vertragsabschluss bekannt, so kann die RETENCON AG den Beginn von einer Vorauszahlung abhängig machen. Der Nachweis der zweifelhaften Kreditwürdigkeit gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftsdatei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Auftraggeber verlangt werden kann. Macht die RETENCON AG von diesem Recht Gebrauch, so ist die RETENCON AG verpflichtet, den Kunden aufzufordern, innerhalb angemessener Frist Vorauszahlung zu leisten.


7. Ist für die Durchführung von Maßnahmen, Veranstaltungen, Workshops oder Inhouse-Trainings eine Dienstreise eines oder mehrerer Mitarbeiter erforderlich, so trägt der Vertragspartner die Reisekosten. Als Reisetag gilt der Kalendertag von 0-24 Uhr. Ausgangspunkt für die Berechnung der Reisekosten ist, wenn nicht individuell vereinbart, der Sitz der RETENCON AG in der Freystraße 4, 80802 München. Entfernungen zum Vertragspartner innerhalb von 100 Kilometern werden mit 0,80 Euro pro Entfernungskilometer berechnet. Ab einer Entfernung von 100 Kilometer werden Reisekosten pauschal berechnet in Höhe von max. 400,00 € pro Anreise. Kosten für Übernachtung und Verpflegung während der Maßnahme bzw. des Inhouse-Trainings sind von dieser Pauschale ausgenommen.



V.  Pflichten des Vertragspartners


1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Tätigkeiten der RETENCON AG in im Auftrag festgehaltenen Maße zur Erfüllung zu unterstützen.


2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der RETENCON AG alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind. Die RETENCON AG garantiert in diesem Fall für die Einhaltung der geltenden Datenschutzrichtlinien.


3. Der Vertragspartner nennt RETENCON AG einen sachkundigen Mitarbeiter, der zur Durchführung der Dienstleistung und des Vertragsgegenstandes erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.


4. Alle Geschäftsunterlagen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen Vertragspartner und RETENCON AG ausgetauscht werden, insbesondere Preis- und Angebotsgestaltung unterliegen der strikten Geheimhaltung. Der Vertragspartner sichert RETENCON AG zu, alle Maßnahmen zu treffen, um unbefugten Dritten den Zugang zu Daten und vertraulichen Informationen zu verweigern.


5. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdruckes und der Vervielfältigung der Unterlagen (Skripte etc.) oder Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der RETENCON AG in irgendeiner Form reproduziert werden, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, vorbereitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.



VI. Haftungsausschluss


1. Wenn der Leistungsgegenstand durch Verschulden der RETENCON AG infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschlägen und Beratungen vom Vertragspartner nicht vertragsgemäß verwendet wird, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Geschäftspartners nachfolgende Regelungen.


2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die RETENCON AG auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und externer Dienstleister und bei leichter Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.


3. Eine weitere Haftung - aus welchen Rechtsgründen auch immer - ist ausgeschlossen.


4. Die Beratung der RETENCON AG geschieht in steuerrechtlichem Rahmen, sie umfasst jedoch nicht explizit Leistungen, die durch einen staatlich geprüften Steuerberater oder Rechtsanwalt durchgeführt werden müssen. Die RETENCON AG verweist in diesen Fällen auf die zuständigen Steuerbehörden oder Finanzämter.



VII. Verjährung


1. Alle Ansprüche des Geschäftspartners – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten.


2. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.


3. Die Verjährung beginnt ab Rechnungsdatum.



VIII. Datenschutz


Die RETENCON AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Geschäftspartner, egal ob diese vom Geschäftspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Datenschutzbestimmungen.


Wir weisen darauf hin, dass wir insbesondere im Rahmen der durch RETENCON organisierten Veranstaltungen im Zuge der Anmeldung teilweise erhobene Daten (Maximalrahmen: Name, Vorname ; Unternehmen ; Position ; E-Mail-Adresse)  an unsere KOMPETENZPARTNER und Referenten weitergeben.  Dieser Weitergabe kann im Zuge der Anmeldung widersprochen werden.


IX. Nebenabreden, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


2. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der RETENCON AG und dem Geschäftspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.


3. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Geschäftspartner Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der RETENCON AG.

Die RETENCON AG ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Geschäftspartners Klage zu erheben.


Alle Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie ausführlich unter http://www.retencon.de/Datenschutz .



X. Salvatorische Klausel


Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen des Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige Regelung treten, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.



München, 2. Januar 2016



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